Lexikon -Wartezeit bei Bypass-Operation

Eine Bypass-Operation ist notwendig, wenn eine Verengung oder Verstopfung mehrerer Arterien, welche das Herz mit Blut versorgen, eintritt. Dann muss sichergestellt werden, dass das Herz wieder ausreichend Blut und Nährstoffe erhält. Bei dem chirurgischen Eingriff werden körpereigene Venen, Spendergefäße oder künstliche Bypässe verpflanzt, um die Engstellen der Blutgefäße zu überbrücken.

Für eine Bypass-Operation kann innerhalb eines Versicherungsvertrages eine Wartezeit bestehen, häufig zwischen drei und sechs Monaten (vgl. Private Krankenversicherung, Dread-Disease-Versicherung). Wird während dieser Zeit eine Bypass-Operation erforderlich, ist die Versicherung von der Leistungspflicht befreit.

Der Versicherungsschutz in der Schwere Krankheiten/Dread Disease Versicherung gilt für bestimmte schwere Erkrankungen erst nach einer Wartezeit, also einem leistungsfreien Zeitraum nach dem Versicherungsbeginn. Tritt währenddessen ein Leistungsfall ein, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Wartezeit unterscheidet sich je nach Diagnose und kann drei Monate oder auch ein Jahr betragen. Einige Tarife beinhalten zudem eine Erhöhung der Versicherungssumme (Dynamik). Zwar ist für diese oftmals keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber die Wartezeit kann sich verlängern, sollte der Versicherungsschutz bis zur Eintritt der Erhöhung noch nicht bestehen.

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